HEIMATGESCHICHTE

 Aus Hugstettener Polizeiprotokollen

Nummer 2

Am 3. März 1828 erhielt der Hugstettener Vogt von seinem Hochdorfer Kollegen folgendes Schreiben:

„Hochgeachteter Nachbarvogt!
Heite Nachts ist Georg Schertzinger, Spilmann, von den Nacht- und Scharwechtern nebst einem Gerichtsmann bey einem verdechtlichen Meidle angetroffen worden, bey der Nacht, welches Ihm von Amts wegen verbotten ist, der selbe hat sich obne Gleider flichtig gemacht. Ihr werden ersucht, den selben abstrafen zu wollen, damit es nicht dem Amt angezeigt wirt fir dises Mall, die Gleidungsstik aber soll er hier abhollen und die Kösten den jenigen bezahlen.“

Leider erfahren wir nicht mehr, ob der Hugstettener Musikant dem amtlichen Verbot in der Folge nachgekommen ist und sich von seinem Hochdorfer Meidle ferngehalten hat.

Aus dem Ortarchiv